Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, Gesund-Pharma, setzen uns dafür ein, dass unsere Website, unsere Informationen und unsere Dienstleistungen Ihr Online-Shop rund um Gesundheit – gesund-pharma.de allen Nutzern, – unabhängig von möglichen Einschränkungen – bestmöglich zugänglich sind.
Deshalb streben wir an, unsere Inhalte so aufzubereiten, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten problemlos genutzt werden können. Hierzu arbeiten wir kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und den anerkannten Standards, wie beispielsweise dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), gerecht zu werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Fehlende ARIA-Unterelemente
Einige Funktionen der Website verwenden spezielle Barrierefreiheits-Markierungen (ARIA), um Screenreader und andere Hilfstechnologien zu unterstützen. Manchmal fehlen jedoch notwendige Unterelemente, die diese Markierungen brauchen, um richtig zu funktionieren.
Unsichtbare, aber auswählbare Inhalte
Einige Inhalte der Website sind zwar unsichtbar, können aber trotzdem über die Tastatur oder Screenreader ausgewählt werden. Das kann dazu führen, dass Sie auf Bereiche stoßen, die nicht sichtbar sind oder nicht benutzt werden sollen. Wir arbeiten daran, dies zu verbessern, damit die Navigation klarer und einfacher wird.
Unzureichende Autovollständigung der Formulare
Die Felder für die automatische Eingabehilfe (z.B. Name, E-Mail, Adresse) sind nicht optimal konfiguriert. Dadurch kann das automatische Ausfüllen von Formularen fehlerhaft sein oder gar nicht funktionieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.07.2025 erstellt bzw. zuletzt aktualisiert.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden.
Ansprechpartner für Barrierefreiheit ist
Alternativ:
Sie können uns auch über unseren Chatbot kontaktieren und dort Ihre Fragen beantworten lassen:
Schlichtungsverfahren
Wenn Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen nicht oder nur teilweise beantwortet wird, haben Sie die Möglichkeit, bei der zuständigen Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu stellen:
Die Marktüberwachungsbehörde für wirtschaftliche Akteure ist noch nicht bestimmt. Sobald eine zuständige Behörde ernannt wurde, wird diese hier mit Namen und Anschrift angegeben.